Politik und Meinung

Donnerstag, 22. Januar 2009

Miesbacher Manifest
der Fachärzte zur Honorarreform 2009 -
Regelleistungsvolumina

1. Nach Angaben der Politik stehen den Kassenärzten in Bayern ab Januar 2009 4,2 % mehr an Honorar zu, lt. anderen Angaben sogar 6,3 %.

2. Mit Wirkung zum 1.1.2009 erfolgt die Honorierung ambulanter ärztlicher Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil über sogenannte Regelleistungsvolumina (RLV). Deren Berechnung erfolgt durch Multiplikation einer individuellen Fallzahl (= Fallzahl des jeweiligen Vorjahresquartals) mit einem arztgruppenspezifischen Fallwert.

3. Entgegen ursprünglichen Versprechungen wurden den niedergelassenen bayerischen Fachärzten diese Regelleistungsvolumina erst ca. zehn Tage vor Ende des Jahres 2008 mitgeteilt.

4. Zusätzlich zu den Regelleistungsvolumina werden an verschiedene Arztgruppen Zuschläge ausbezahlt bzw. werden manche Arztgruppen ohne RLV extra bezahlt.

5. Laut Angaben der KVB werden für die unter 4.) genannten Bezahlungen 51,5% der Gesamthonorrarsumme (271,8 Mio. von 528 Mio. €) bereit gehalten.

6. Ein Teil des zusätzlichen Honorars können sich bayerische Ärzte über sogenannte "freie Leistungen" erwirtschaften.

Hierzu stellen die niedergelassenen Fachärzte
des Landkreises Miesbach folgendes fest:

1. Bei fast allen Fachgruppen (Ausnahme: Nephrologie, Pädiatrie, lt. tel Miteilung Psychotherapie) wird – auch unter Berücksichtigung der o.g. Zusatzzahlungen – das Gesamthonorar erheblich, z.T. im deutlich zweistelligen Prozentbereich (bis 30 %) gemindert. Vielfach wird bereits bei Betreten der Praxis durch den Patienten und den Erstkontakt mit dem Arzt der RLV-Fallwert überschritten.

2. Die Entscheidung über die Bezahlung sogenannter freier Leistungen erfolgte z.T. offensichtlich willkürlich und ist rational kaum nachvollziehbar. Hier dürfte, neben der Aufhebung der sog. Strukturvertragsleistungen, eine wesentliche Ursache der Verwerfungen in der Honorarstruktur liegen. Bei der Einführung der RLV handelt es sich um eine "Pauschalierung der Pauschalierung".

3. Die Fachärzte des Landkreises Miesbach fordern, dass die Erhöhung der Gesamthonorarsumme bei allen Fachgruppen ankommt. Umsatzeinbrüche einzelner Fachgruppen durch die Honorarreform werden nicht hingenommen.

4. Grundlage einer fairen Bezahlung soll der EBM 2000 plus sein, der die Wertigkeit einzelner Leistungen durch Zuordnung einer Punktzahl festlegt, wobei einem Leistungspunkt nach eindeutigen Äußerungen aus Politik und KV nunmehr endlich ein verbindlicher Wert, nämlich 3,5001 Cent, zugeordnet wird. Dieser Wert stellt für uns die absolute untere akzeptable Grenze dar, nachdem ursprünglich ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Punktwert von 5,11 Cent errechnet wurde.

5. Eine "Almosenkausel" in der RLV-Broschüre der KVB, die im Fall eines drastischen Umsatzeinbruchs vorläufig eine Anhebung des Honorars auf höchstens 85 % des Vorjahresquartals vorsieht, wird als solche nicht akzeptiert, da diese die Inkaufnahme eines 15 %-igen Umsatzrückgangs impliziert und wir eine leistungsgerechte Honorierung unserer Arbeit fordern.

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Mittwoch, 14. Januar 2009

Resolution
der Ärzteschaft des Hochsauerlandes,
Winterberg und Umgebung

Zum 1.1.2009 ist eine Honorarreform für Ärzte in Kraft getreten. Von der Politik und den Krankenkassen wurde über die Presse eine Erhöhung der ärztlichen Honorare um 10 % verkündet.
Die Vergütung erfolgt über so genannte Regelleistungsvolumina. Die Westfalen-Lippe zugeteilten Regelleistungsvolumina bedeuten jedoch keine Honorarerhöhung, sondern für einzelne Fachgruppen Verluste um 10 % und mehr, sie bedeuten bundesweit die niedrigsten Honorare.
Durch irrwitzige Abstaffelungsmechanismen werden zudem große Praxen durch weitere Honorarminderungen bestraft.
Diese großen Praxen findet man wegen der dort geringen Arztdichte speziell in ländlichen Regionen wie auch dem Sauerland. Sie sind zur medizinischen Versorgung der Landbevölkerung dringend erforderlich. Eine Hausarztpraxis ist mit einem RLV in Höhe von 32,43 € - hausärztliche Internisten erhalten sogar nur knapp 29 € - nicht zu halten, der Weg in die Insolvenz ist vorgezeichnet. Gleiches gilt auch für Fachärzte.

Die Bundesgesundheitsministerin erklärt, dass gleiche ärztliche Leistung überall in Deutschland gleich bezahlt werden soll. Wieso erhält der Hausarzt in Niedersachsen 44 € pro Patient und Quartal, der bayrische 42 €, der thüringische 41 € während der Hausarzt in Westfalen mit 32,43 € abgespeist wird?

Gerade Sie, Herr Minister Laumann, haben sich in den letzten Wochen wiederholt pressewirksam für die Stärkung der hausärztlichen Versorgung speziell auf dem Lande ausgesprochen. Durch die Honorarreform ist gerade dort die Versorgung extrem gefährdet. Sie ist nicht durch eine Verbesserung der Weiterbildung an den Universitäten zu retten, es nützen auch keine finanziellen Förderungen für Weiterbildungsassistenten wenn die spätere Niederlassung auf dem Lande unweigerlich den Weg in den wirtschaftlichen Ruin bedeutet.

Noch vor 10 Jahren musste für die Übernahme einer Landpraxis eine große Menge Geld bezahlt werden, heute werden junge Ärzte sogar mit z.T. hohen Prämien für die Übernahme einer Landpraxis angelockt.

Gibt Ihnen das nicht zu denken, Herr Minister? Können Sie da ruhigen Gewissens von einem attraktiven Beruf sprechen und junge Leute ins Unglück stürzen?

Wir fordern Sie auf, Herr Minister Laumann:

Sorgen Sie dafür, dass der westfälische Arzt
für seine Leistung angemessen honoriert wird!

Sorgen Sie dafür, dass der westfälische Arzt
nicht schlechter bezahlt wird als die Ärzte
in anderen Bundesländern!

Sorgen Sie dafür, dass in Zukunft nicht die Arbeit
bestraft wird, so wie es zur Zeit durch Abstaffelungsmechanismen gerade für große Versorgerpraxen auf dem Land zutrifft!


Anderenfalls wird die ärztliche Versorgung auf dem Lande in Kürze zusammenbrechen. Wir haben bis dahin in unseren Praxen die Möglichkeit, die Menschen darüber aufzuklären, welche politischen Parteien dafür verantwortlich sind. Gerade in einem Jahr mit vielen Wahlen dürfte das durchaus von Bedeutung sein.

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Die Risiken und Nebenwirkungen der eGK

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein ewiges Sorgenkind. Die Politik beteuert, mit der Speicherung vertraulicher Patientendaten wolle sie nur das Beste für die Patienten. IT-Experten und die deutschen Ärzteschaft machen schon seit langem Front gegen das Projekt, das ihrer Ansicht nach viel zu teuer ist und die Schutz vertraulicher Daten erheblich gefährdet.

Die Sorgen sind berechtigt, findet Bürgerrechtler Joachim Jakobs. Es gibt noch viele offene Fragen. Welche das sind erörtert er in folgendem Artikel:

"Datenschutz vs. Wirtschaftlichkeit
im Zeitalter der Telemedizin"


DOWNLOAD (Artikel):

"e-card Monster" (PDF: 68 kB)

(TIPP: Bei Problemen mit dem Download der PDF-Datei nutzen Sie bitte die rechte Maustaste und die Browser-Funktion "Ziel speichern unter ..." [Internet Explorer / Firefox] bzw. "Verlinkten Inhalt speichern als ..." [Opera])

Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
finden Sie im Internet unter:

www.diekrankheitskarte.de
www.stoppt-die-e-card.de

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Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009

Neues Versorgungsmodell verärgert Ärzte
Der Hausärzteverband läuft Sturm gegen das neue Patientenversorgungsmodell in Westfalen-Lippe

NRW. Der Hausärzteverband läuft Sturm gegen das neue Patientenversorgungsmodell in Westfalen-Lippe. Das Modell soll die Lotsenfunktion der Hausärzte stärken.

Bei dem Modell handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen, Ärzteverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Wie berichtet, soll es auch die Qualität der Versorgung verbessern. Unter anderem sollen Wartezeiten kürzer und Behandlungen am Abend möglich werden.

Der Hausärzteverband stößt sich sowohl an den Inhalten des Vertrages als auch an seinem Zustandekommen. Dr. Norbert Hartmann, Vorsitzender des Verbandes in der Region, sieht seine Kollegen mit dem Vertrag überrumpelt: Sie hätten das Angebot in einer Zeit erhalten, in der die Vergütung ärztlicher Leistungen massiv gesenkt worden sei. "In einer Art Weltuntergangsstimmung haben sich viele eingeschrieben, in der Hoffnung zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen", sagt Hartmann.

In den letzten Tagen habe er viele Anrufe von Kollegen bekommen, die wieder aus dem Vertrag raus wollten. Denn: "Die zugesagten zehn Euro pro Patient und Quartal sind nie und nimmer realistisch." Er rechnet eher mit rund zwei Euro.

Während sich Patienten außerhalb des Modells von dem Fach- oder Hausarzt weiter überweisen lassen, den sie im Quartal zuerst aufsuchen, ist der Hausarzt im neuen Modell ein Lotse. Er ist immer die erste Anlaufstelle, koordiniert die Behandlung und stellt als einziger Überweisungen an Fachärzte aus.

Der Hausärzteverband kritisiert auch das Zustandekommen des Vertrags: "Die Krankenkassen haben sich nicht an das geltende Ausschreibungsverfahren gehalten." Sein Verband hat bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Prüfverfahren angestoßen.

Die AOK-Westfalen-Lippe, eine teilnehmende Kasse, sieht keinen Fehler: "Wir haben uns nichts vorzuwerfen und glauben, dass der Vertrag Bestand hat", so Vorstandsvorsitzender Martin Litsch.

Von Verena Schneider

Quelle:
Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Internet www.muensterschezeitung.de

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Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009

Ärzte auch am Abend da
Neues Versorgungs-Modell in Westfalen-Lippe verspricht mehr Service für Patienten

NRW. (as/vs) Patienten in Westfalen-Lippe können seit Jahresbeginn eine neue Form der hausärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen.

Der Vertrag zur "hausarztzentrierten Versorgung" verspricht unter anderem Wartezeiten von maximal 30 Minuten, Abend- bzw. Samstagssprechstunden und soll insgesamt zu einer besseren Qualität der ärztlichen Versorgung beitragen.

Mit dem Modell wird eine Vereinbarung zwischen Ärzteverbänden, Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe und den Krankenkassen AOK Westfalen-Lippe, Vereinigte IKK, den Betriebskrankenkassen und der landwirtschaftlichen Krankenkasse umgesetzt.

Laut Andreas Daniel von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich seit Anfang des Jahres 1.182 von insgesamt 4.800 Hausärzten eingeschrieben - und es werden täglich mehr. Der Arzt übernimmt auch bei diesem Modell eine Lotsenfunktion.

Seit 2004 sind die gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Dabei fungiert der Hausarzt als erste Anlaufstelle und Koordinator, der den Patienten bei Bedarf an Fachärzte überweist. Bislang hatte es in diesem Bereich aber lediglich Alleingänge von einzelnen Krankenkassen gegeben und kein gemeinsames Vorgehen.

Die Ärzte sind optimistisch, die im jetzt geschlossenen Vertrag festgeschriebenen Anforderungen wie die 30-Minuten-Grenze bei der Wartezeit künftig auch einhalten zu können. "Das ist alles eine Frage der Organisation", sagt Dr. Klaus Reinhardt, Landesvorsitzender des Hartmannbundes in Westfalen-Lippe.

Quelle:
Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Internet www.muensterschezeitung.de

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Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009

Strukturiert behandeln
Qualität der Hausarztversorgung soll durch neues Modell verbessert werden

NRW. Ärztevertreter versprechen sich von dem neuen Hausarztmodell in Westfalen-Lippe eine spürbare Qualitätsverbesserung. "Durch eine enge Kooperation zwischen den Haus- und Fachärzten kann die Behandlung der Patienten strukturierter ablaufen und besser aufeinander abgestimmt werden", sagt Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes Westfalen-Lippe.

Und nennt ein Beispiel: Ein Patient ist seit Jahren bei seinem Hausarzt wegen Asthma in Behandlung und bekommt entsprechende Medikamente. Nun muss er wegen eines anderen Leidens zu einem Facharzt. Dank der Lotsenfunktion seines Hausarztes im neuen Modell kann er ihn unter Verweis auf die bisherige Medikamenteneinnahme an den Facharzt überweisen. "So können gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermieden werden", sagt Reinhardt.

Beschleunigung

Außerdem könne die enge Abstimmung zwischen den Ärzten dazu beitragen, dass die Behandlung beschleunigt wird, der Patient mitunter schneller einen Termin bekommt.

Im Gegensatz zum 2008 vom Bundessozialgericht gekippten Hausarztmodell der Barmer Ersatzkasse erhalten Teilnehmer des neuen Versorgungskonzeptes in Westfalen-Lippe keine finanziellen Anreize wie den Erlass der Praxisgebühr. Attraktiv wird das Modell aber durch die zugesicherte Maximal-Wartezeit von 30 Minuten und das Angebot von Abend- bzw. Samstagssprechstunden.

Zwar verpflichtet sich der Patient vor dem Besuch eines Facharztes, seinen Hausarzt zu konsultieren und sich eine Überweisung zu holen - die freie Wahl des Facharztes bleibt jedoch bestehen. Die Praxen von Frauen- und Augenarzt kann der Versicherte direkt ansteuern - ohne Absprache mit dem Hausarzt.

Für die Ärzte lohnt sich die Teilnahme an dem Modell auch finanziell: "Es ist die einzige Möglichkeit, außerhalb des ohnehin schon knappen Budgets Geld zu verdienen", sagt Dr. Hans-Christian Blum, Vorsitzender des NAV Virchow-Bundes, der niedergelassene Ärzte in Deutschland vertritt. Pro Patient und Quartal bekommt der Arzt rund 10 Euro.

Anforderungen

Der Dortmunder Arzt glaubt zudem, dass die im Vertrag zugesagten Komfort-Leistungen für Patienten (Maximal-Wartezeit, besondere Sprechstundenzeiten) von den Ärzten eingehalten werden können: "Der Vertrag ist lange verhandelt worden. Was die hausärztlichen Kollegen unterschrieben haben, müssen sie auch leisten", so Blum.

Die Ärzte, die am Konzept teilnehmen wollen, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. So müssen sie sich bei ihrer Behandlung unter anderem an ärztlichen Leitlinien orientieren, die speziell entwickelt und praxiserprobt wurden. Darüber hinaus müssen sie Fortbildungen nachweisen und in ihren Praxen eine Mindestausstattung an medizinischen Gerätschaften vorweisen (EKG, Akutlabor und Lungenfunktionstest). Auch ein Qualitätsmanagement ist Pflicht.

Jens Lukas
Verena Schneider

Quelle:
Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Internet www.muensterschezeitung.de

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Politik und Meinung · Nr. 293 · Montag, 15. Dezember 2008

Zoff in der Ärztevertretung
Misstrauensvotum gegen Ulrich Thamer scheitert

Münster. Tumultartige Zustände herrschten am Samstag in der Münsteraner Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Rund 200 niedergelassene Ärzte bevölkerten den Sitzungssaal des Gebäudes und machten ihrem Unmut mitMegaphonen und Spruchbändern Luft: "KVWL ist Kassenarzt-Vernichtung mit Wissen und Leidenschaft", so die Botschaft der Mediziner bei der außerordentlichen Sitzung der 50-köpfigen Vertreterversammlung. Mit dem Ergebnis der Veranstaltung konnten sie nicht zufrieden sein. Das Misstrauensvotum gegen Ulrich Thamer, Vorsitzender der KVWL, wurde mit der hauchdünnen Mehrheit von zwei Stimmen abgelehnt.

"Das ist ein denkbar knappes Ergebnis", sagt Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. "Aber die Mehrheit zählt." Nach Windhorsts Ansicht ist vor allem der Vorwurf berechtigt, die KVWL hätte den Vertragsabschluss zur hausärztlichen Versorgung – auf die eigene Machtstellung bedacht – übereilt noch vor Ende des Jahres erzwungen und so bewusst eine Schlechterstellung ihrer mehr als 13.000 Mitglieder in Kauf genommen. "Noch hat sie das ausschließliche Verhandlungsmandat. Schon am 1. Januar hätte das anders ausgesehen. Dann wäre der Hausärzteverbund mit im Boot gewesen", sagt Windhorst.

"Der Vertrag wurde praktisch im Handstreich geschlossen. Ob dabei Verfahrensfehler gemacht worden sind, werden nun die Rechtsaufsicht und die Vergabekammer prüfen müssen." So lange gilt der vorvergangene Woche zwischen KVWL und den Krankenkassen geschlossene Vertrag, den Windhorst als "zukünftige Geldverteilungsmaschine" bezeichnet.

Zweiter Kritikpunkt der aufgebrachten Mediziner sind die neuen sogenannten Regelleistungsvolumina. Sie regeln zukünftig die Honorierung nahezu leistungsunabhängig mit einem Pauschalsatz. Aus Sicht von Bertel Berendes, langjähriges Mitglied der Vertreterversammlung, sind diese Fallpauschalen so niedrig, dass sie die flächendeckende ärztliche Versorgung in den ländlichen Bereichen Westfalen-Lippes gefährden. "Mit nur 32,43 Euro pro Patient und Quartal sind wir bundesweit Schlusslicht", sagt er. Aus gut unterrichteteten Kreisen will der im lippischen Lügde niedergelassene Arzt wissen, dass sogar die erwarteten Zahlen für Ostdeutschland deutlich höher liegen. Doch auch seine Kollegen im angrenzenden Niedersachsen sind finanziell besser gestellt. "Dort liegt der Satz bei 44,70 Euro", sagt Berendes. "Die praktizieren nur ein paar hundert Meter entfernt."

Schuld an dem geringen Satz für Westfalen hat seiner Ansicht nach die hohe Dichte an Krankenhausbetten in Westfalen. Berendes: "Das führt bei uns zu Regelleistungsvolumina, die für Landärzte tödlich sind." In den strukturschwachen Regionen lebten mehr betreuungsintensive, ältere und häufig chronisch kranke Menschen. Zudem belasteten Hausbesuche das Budget der Praxen. "Wenn es dabei bleibt, kann man dem Nachwuchs nicht mehr empfehlen, in Westfalen Landarzt zu werden", sagt er.

"Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel brauchen wir dringend einen Aufschlag für ältere Patienten." Nicht nur der 66-Jährige sieht die Landes- und Bundespolitik in der Pflicht. Die Vertreterversammlung richtete die Forderung an Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, diese Erhöhung einzufordern.

Von Marius Giessmann

Quelle:
Politik und Meinung · Nr. 293 · Montag, 15. Dezember 2008

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WESTFALENPOST · Dienstag, 16. Dezember 2008

Westfalens Ärzte sehen sich vor dem Aus

Brilon/Winterberg. Erst stirbt die Praxis, dann der Patient. Ein Slogan, mit dem 150 Ärzte aus Medebach, Brilon, Winterberg und Hallenberg Alarm schlagen.

Die Ärzte fürchten mit der ärztlichen Vergütung ab Januar 2009 um ihre Existenz. Entgegen der Ankündigung einer Erhöhung ihres Honorars um zehn Prozent bekommen sie deutlich weniger Geld.

Die Ärzte rechnen vor: Bislang betrug die Pauschale pro Patient pro Quartal für Hausärzte in Westfalen 36 Euro. Unabhängig von der Zahl der Gespräche, der Hausbesuche, der Elektrokardiogramme, unabhängig von der Zeit, mit der sich der Arzt mit dem Patienten beschäftigt. "Vor Wochen", sagt Dr. Hennig Förster aus Medebach, "wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die Vergütung der Ärzte im nächsten Jahr um zehn Prozent erhöht wird."

Nicht so für die westfälischen Hausärzte. "Für uns bedeutet die 'Erhöhung', dass wir ab Januar 32,43 Euro pro Quartal und Patient erhalten werden." Nicht der einzige Grund für den Proteststurm. Bei großen Praxen, die die Patientenzahl der Durchschnittspraxis - 980 Patienten pro Quartal - überschreitet, gibt es eine Kürzung der Pauschale bis auf 50 Prozent und mehr. "Das trifft die großen Praxen", sagt Förster, "und die sind auf dem Land. Während die Großstadtpraxen das Minus mit Privatpatienten, die es hier kaum gibt, abfangen können, ist der Weg ins Verderben für die Landpraxis gebahnt."

Der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Andreas Daniel, zeigt Verständnis: "Sie haben Recht. Die Vergütung muss regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen." Am Dienstag treffen sich Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Gesetzlichen Krankenkassen, um über Korrekturen zu verhandeln.

Von Kerstin Eigendorf und Joachim Karpa

Quelle:
WESTFALENPOST · Dienstag, 16. Dezember 2008

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Bayerisches Vertragswunder: AOK und Hausärzte einig
Neuer Hausärztevertrag soll ab 1. April 2009 gelten
Übergangsregelung fürs erste Quartal
Hoppenthaller droht anderen Kassenverbänden

München (fst/fuh). Was in Bayern vor wenigen Tagen noch unmöglich schien, ist vollbracht: Die AOK hat mit dem Bayerischen Hausärzteverband einen Hausarztvertrag nach Paragraf 73 b geschlossen.

Dabei gilt nach Angaben des Verbands für das erste Quartal 2009 eine Sonderregelung, die bis Ende März befristet ist: Danach wird ab 1. Januar 2009 die kontaktunabhängige Pauschale von 5,50 auf 20,50 Euro erhöht. Eine Altersbegrenzung für Patienten, die ab 1. Januar eingeschrieben werden, gibt es dabei nicht mehr. Alle prä- und postationären sowie prä- und postoperativen Leistungen sowie der Check-up können wie nach dem alten Vertrag mit der AOK abgerechnet werden, berichtete der Verbandschef Dr. Wolfgang Hoppenthaller in einem Mitgliederrundschreiben. Ab 1. April 2009 soll die neue Hausarztvertragswelt gelten:

Dabei erhalten teilnehmende Ärzte eine kontaktunabhängige Strukturpauschale von 21,25 Euro für jeden eingeschriebenen Patienten. Darin enthalten ist eine Fixpauschale von 8,75 Euro sowie zusätzlich Qualitätszuschläge. Diese Zuschläge soll jeder teilnehmende Arzt "automatisch in voller Höhe" erhalten, der die Qualifikation für diese Leistungen besitzt.

Hinzu kommt eine kontaktabhängige Pauschale von 50 Euro.

Als Vertretungspauschale sind 25 Euro angesetzt, die Höhe der Wegegelder ist noch nicht festgelegt. Es soll aber nur noch zwei Pauschalen geben.

Auch die Vergütung von Einzelleistungen wurde vereinbart. Dazu gehören beispielsweise: Jährlicher Check-up: 45 Euro, Hautscreening: 25 Euro, Dringender Besuch zur Unzeit: 85 Euro, Unvorgesehene Inanspruchnahme: 33 Euro.

Hoppenthaller appellierte "als Gegenleistung für das Entgegenkommen der AOK" an die Mitglieder, eine genaue Diagnose-Codierung bei AOK-Patienten vorzunehmen. Dies sei nötig, damit die Kasse entsprechende Mittel aus dem Risikostrukturausgleich erhalte.

Der Hausärzteverband kündigte an, den Vertrag den Ersatz- und Betriebskrankenkassen zur Unterschrift zuzusenden. Komme ein Vertrag nicht zustande, "sähen wir keine Möglichkeit mehr, deren Versicherte auf Dauer - außer im Notfall - zu behandeln", warnte Hoppenthaller.

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20. Dezember 2008

KV Niedersachsen vergütet "Right-Coding"
für den Morbi-RSA

Die vom Arzt notierte ICD-Codierung entscheidet künftig darüber, welche Kasse in welchem Bundesland wie viel Geld aus dem Risikostrukturausgleich bekommt. Eilig versenden daher derzeit KVen, Verbände und Kassen Schreiben an die Niedergelassenen und bitten darin um "korrekte Codierung", eine "erneute Überprüfung der Dokumentation" oder die angemessene "Diagnosesicherung". Auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat den Vertragsärzten nun "Listen mit Daten ausgewählter Patienten" zugeschickt, bei denen es "in der Vergangenheit zu Codierungslücken gekommen sein könnte" - und verspricht sogar ein Honorar dafür.

Ziel der Aktion sei es jedoch nicht, ein "Up-Coding" zu betreiben, betont die KV. "Wir sind bemüht, in Zusammenarbeit mit Ihnen, die korrekte Morbidität der Versicherten und Ihrer Patienten darzustellen (Right-Coding)", heißt es in dem Schreiben an die Ärzte. Nur so könnten die Gelder aus dem Gesundheitsfonds dort hingelangen, wo sie zur Versorgung benötigt würden. Eine vollständige Codierung sei auch für die niedersächsische Vertragsärzteschaft durchaus von Interesse, denn "wenn die Krankenkasse dem Bundesversicherungsamt nicht die korrekte Morbidität ihrer Versichertengemeinschaft nachweisen kann, wandern die zur Verfügung stehenden Gelder aus dem Gesundhheitsfonds unter Umständen an Krankenkassen aus anderen Bundesländern ab, was langfristig die Versorgungsstruktur der eigenen Region gefährdet."

Für diese "Maßnahme der Diagnosesicherung" gebe es auch eine Vergütung: "Pro Versicherten erhalten Sie außerbudgetär 10,00 Euro, unabhängig davon, ob sich die ursprüngliche Diagnose bestätigt oder nicht", schreibt die KV. Hinzu kämen einmalig acht Euro für den Verwaltungsaufwand. "Voraussetzung ist, dass die Diagnosesicherung, d. h. Der Tag der Bescheinigung, noch im Jahr 2008 erfolgt."

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