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Donnerstag,
22. Januar 2009
Miesbacher
Manifest
der Fachärzte zur Honorarreform 2009 -
Regelleistungsvolumina
1. Nach Angaben der Politik stehen den Kassenärzten in Bayern ab
Januar 2009 4,2 % mehr an Honorar zu, lt. anderen Angaben
sogar 6,3 %.
2. Mit Wirkung zum 1.1.2009 erfolgt die Honorierung ambulanter ärztlicher
Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil über sogenannte Regelleistungsvolumina
(RLV). Deren Berechnung erfolgt durch Multiplikation einer individuellen
Fallzahl (= Fallzahl des jeweiligen Vorjahresquartals)
mit einem arztgruppenspezifischen Fallwert.
3. Entgegen ursprünglichen Versprechungen wurden den niedergelassenen
bayerischen Fachärzten diese Regelleistungsvolumina erst ca.
zehn Tage vor Ende des Jahres 2008 mitgeteilt.
4. Zusätzlich
zu den Regelleistungsvolumina werden an verschiedene
Arztgruppen Zuschläge ausbezahlt bzw. werden manche Arztgruppen
ohne RLV extra bezahlt.
5. Laut Angaben der KVB werden für die unter 4.) genannten
Bezahlungen 51,5% der Gesamthonorrarsumme (271,8 Mio. von
528 Mio. €)
bereit gehalten.
6. Ein Teil des zusätzlichen Honorars können
sich bayerische Ärzte über
sogenannte "freie Leistungen" erwirtschaften.
Hierzu
stellen die niedergelassenen Fachärzte
des Landkreises Miesbach
folgendes fest:
1. Bei fast allen Fachgruppen (Ausnahme: Nephrologie, Pädiatrie,
lt. tel Miteilung Psychotherapie) wird – auch unter Berücksichtigung
der o.g. Zusatzzahlungen – das Gesamthonorar erheblich, z.T.
im deutlich zweistelligen Prozentbereich (bis 30 %) gemindert.
Vielfach wird bereits bei Betreten der Praxis durch den
Patienten und den Erstkontakt mit dem Arzt der RLV-Fallwert überschritten.
2. Die Entscheidung über die Bezahlung sogenannter freier Leistungen
erfolgte z.T. offensichtlich willkürlich und ist rational kaum
nachvollziehbar. Hier dürfte, neben der Aufhebung der sog.
Strukturvertragsleistungen, eine wesentliche Ursache der
Verwerfungen in der Honorarstruktur liegen. Bei der Einführung
der RLV handelt es sich um eine "Pauschalierung der Pauschalierung".
3. Die Fachärzte des Landkreises Miesbach fordern, dass die
Erhöhung
der Gesamthonorarsumme bei allen Fachgruppen ankommt.
Umsatzeinbrüche
einzelner Fachgruppen durch die Honorarreform werden
nicht hingenommen.
4. Grundlage einer fairen Bezahlung soll der EBM 2000 plus
sein, der die Wertigkeit einzelner Leistungen durch Zuordnung
einer Punktzahl festlegt, wobei einem Leistungspunkt nach eindeutigen Äußerungen
aus Politik und KV nunmehr endlich ein verbindlicher
Wert, nämlich
3,5001 Cent, zugeordnet wird. Dieser Wert stellt für uns
die absolute untere akzeptable Grenze dar, nachdem
ursprünglich
ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Punktwert von
5,11 Cent errechnet wurde.
5. Eine "Almosenkausel" in
der RLV-Broschüre
der KVB, die im Fall eines drastischen Umsatzeinbruchs
vorläufig
eine Anhebung des Honorars auf höchstens 85 % des
Vorjahresquartals vorsieht, wird als solche nicht akzeptiert,
da diese die Inkaufnahme eines 15 %-igen Umsatzrückgangs
impliziert und wir eine leistungsgerechte Honorierung
unserer Arbeit fordern.


Mittwoch,
14. Januar 2009
Resolution
der Ärzteschaft des Hochsauerlandes,
Winterberg und Umgebung
Zum
1.1.2009 ist eine Honorarreform für Ärzte in
Kraft getreten. Von der Politik und den Krankenkassen wurde über
die Presse eine Erhöhung der ärztlichen Honorare
um 10 % verkündet.
Die Vergütung erfolgt über so genannte Regelleistungsvolumina.
Die Westfalen-Lippe zugeteilten Regelleistungsvolumina bedeuten
jedoch keine Honorarerhöhung, sondern für einzelne
Fachgruppen Verluste um 10 % und mehr, sie bedeuten bundesweit
die niedrigsten Honorare.
Durch irrwitzige Abstaffelungsmechanismen werden zudem große
Praxen durch weitere Honorarminderungen bestraft.
Diese großen Praxen findet man wegen der dort geringen
Arztdichte speziell in ländlichen Regionen wie auch
dem Sauerland. Sie sind zur medizinischen Versorgung der
Landbevölkerung dringend erforderlich. Eine Hausarztpraxis
ist mit einem RLV in Höhe von 32,43 € - hausärztliche
Internisten erhalten sogar nur knapp 29 € - nicht
zu halten, der Weg in die Insolvenz ist vorgezeichnet. Gleiches
gilt auch für Fachärzte.
Die
Bundesgesundheitsministerin erklärt, dass gleiche ärztliche
Leistung überall in Deutschland gleich bezahlt werden
soll. Wieso erhält der Hausarzt in Niedersachsen 44 € pro
Patient und Quartal, der bayrische 42 €, der thüringische
41 € während der Hausarzt in Westfalen mit 32,43 € abgespeist
wird?
Gerade
Sie, Herr Minister Laumann, haben sich in den letzten Wochen
wiederholt pressewirksam für die Stärkung der
hausärztlichen Versorgung speziell auf dem Lande ausgesprochen.
Durch die Honorarreform ist gerade dort die Versorgung
extrem gefährdet. Sie ist nicht durch eine Verbesserung
der Weiterbildung an den Universitäten zu retten,
es nützen auch keine finanziellen Förderungen
für Weiterbildungsassistenten wenn die spätere
Niederlassung auf dem Lande unweigerlich den Weg in den
wirtschaftlichen Ruin bedeutet.
Noch
vor 10 Jahren musste für die Übernahme einer
Landpraxis eine große Menge Geld bezahlt werden,
heute werden junge Ärzte sogar mit z.T. hohen Prämien
für die Übernahme einer Landpraxis angelockt.
Gibt
Ihnen das nicht zu denken, Herr Minister? Können Sie
da ruhigen Gewissens von einem attraktiven Beruf sprechen
und junge Leute ins Unglück stürzen?
Wir
fordern Sie auf, Herr Minister Laumann:
Sorgen
Sie dafür, dass der westfälische Arzt
für
seine Leistung angemessen honoriert wird!
Sorgen
Sie dafür, dass der westfälische Arzt
nicht schlechter bezahlt wird als die Ärzte
in anderen Bundesländern!
Sorgen
Sie dafür,
dass in Zukunft nicht die Arbeit
bestraft wird,
so wie es zur Zeit durch Abstaffelungsmechanismen
gerade für
große Versorgerpraxen auf dem Land zutrifft!
Anderenfalls
wird die ärztliche Versorgung auf dem Lande in Kürze
zusammenbrechen. Wir haben bis dahin in unseren Praxen
die Möglichkeit, die Menschen darüber aufzuklären,
welche politischen Parteien dafür verantwortlich sind.
Gerade in einem Jahr mit vielen Wahlen dürfte das
durchaus von Bedeutung sein.


Die
Risiken und Nebenwirkungen der eGK
Die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein ewiges Sorgenkind.
Die Politik beteuert, mit der Speicherung vertraulicher
Patientendaten wolle sie nur das Beste für die Patienten.
IT-Experten und die deutschen Ärzteschaft
machen schon seit langem Front gegen das Projekt, das ihrer
Ansicht nach viel zu teuer ist und die Schutz vertraulicher
Daten erheblich gefährdet.
Die
Sorgen sind berechtigt, findet Bürgerrechtler Joachim Jakobs.
Es gibt noch viele offene Fragen. Welche das sind erörtert er in folgendem
Artikel:
"Datenschutz
vs. Wirtschaftlichkeit
im Zeitalter der Telemedizin"
DOWNLOAD
(Artikel):
"e-card
Monster" (PDF:
68 kB)
(TIPP: Bei
Problemen mit dem Download der PDF-Datei nutzen Sie
bitte die rechte Maustaste und die Browser-Funktion "Ziel
speichern unter ..." [Internet Explorer / Firefox] bzw. "Verlinkten
Inhalt speichern als ..." [Opera])
Weitere
Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte
(eGK)
finden Sie im Internet unter:
www.diekrankheitskarte.de
www.stoppt-die-e-card.de


Münstersche
Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Neues
Versorgungsmodell verärgert Ärzte
Der Hausärzteverband läuft Sturm gegen das neue Patientenversorgungsmodell
in Westfalen-Lippe
NRW.
Der Hausärzteverband läuft Sturm
gegen das neue Patientenversorgungsmodell in Westfalen-Lippe.
Das Modell soll die Lotsenfunktion der Hausärzte
stärken.
Bei
dem Modell handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen
Krankenkassen, Ärzteverbänden und der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe. Wie berichtet, soll es auch
die Qualität der Versorgung verbessern. Unter anderem
sollen Wartezeiten kürzer und Behandlungen am Abend
möglich werden.
Der
Hausärzteverband stößt sich sowohl an den
Inhalten des Vertrages als auch an seinem Zustandekommen.
Dr. Norbert Hartmann, Vorsitzender des Verbandes in der
Region, sieht seine Kollegen mit dem Vertrag überrumpelt:
Sie hätten das Angebot in einer Zeit erhalten, in
der die Vergütung ärztlicher Leistungen massiv
gesenkt worden sei. "In einer Art Weltuntergangsstimmung
haben sich viele eingeschrieben, in der Hoffnung zusätzliche
Einnahmequellen zu erschließen", sagt Hartmann.
In
den letzten Tagen habe er viele Anrufe von Kollegen bekommen,
die wieder aus dem Vertrag raus wollten. Denn: "Die
zugesagten zehn Euro pro Patient und Quartal sind nie und
nimmer realistisch." Er rechnet eher mit rund zwei
Euro.
Während
sich Patienten außerhalb des Modells von dem Fach-
oder Hausarzt weiter überweisen lassen, den sie im
Quartal zuerst aufsuchen, ist der Hausarzt im neuen Modell
ein Lotse. Er ist immer die erste Anlaufstelle, koordiniert
die Behandlung und stellt als einziger Überweisungen
an Fachärzte aus.
Der
Hausärzteverband kritisiert auch das Zustandekommen
des Vertrags: "Die Krankenkassen haben sich nicht
an das geltende Ausschreibungsverfahren gehalten." Sein
Verband hat bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Prüfverfahren
angestoßen.
Die
AOK-Westfalen-Lippe, eine teilnehmende Kasse, sieht keinen
Fehler: "Wir haben uns nichts vorzuwerfen und glauben,
dass der Vertrag Bestand hat", so Vorstandsvorsitzender
Martin Litsch.
Von
Verena Schneider
Quelle:
Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Internet www.muensterschezeitung.de


Münstersche
Zeitung · Freitag, 9. Januar
2009
Ärzte
auch am Abend da
Neues Versorgungs-Modell in Westfalen-Lippe verspricht mehr Service für
Patienten
NRW.
(as/vs) Patienten in Westfalen-Lippe können
seit Jahresbeginn eine neue Form der hausärztlichen
Versorgung in Anspruch nehmen.
Der
Vertrag zur "hausarztzentrierten Versorgung" verspricht
unter anderem Wartezeiten von maximal 30 Minuten, Abend-
bzw. Samstagssprechstunden und soll insgesamt zu einer
besseren Qualität der ärztlichen Versorgung beitragen.
Mit
dem Modell wird eine Vereinbarung zwischen Ärzteverbänden,
Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe und den
Krankenkassen AOK Westfalen-Lippe, Vereinigte IKK, den
Betriebskrankenkassen und der landwirtschaftlichen Krankenkasse
umgesetzt.
Laut
Andreas Daniel von der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich seit Anfang des Jahres
1.182 von insgesamt 4.800 Hausärzten eingeschrieben
- und es werden täglich mehr. Der Arzt übernimmt
auch bei diesem Modell eine Lotsenfunktion.
Seit
2004 sind die gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch
verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche
Versorgung anzubieten. Dabei fungiert der Hausarzt als
erste Anlaufstelle und Koordinator, der den Patienten bei
Bedarf an Fachärzte überweist. Bislang hatte
es in diesem Bereich aber lediglich Alleingänge von
einzelnen Krankenkassen gegeben und kein gemeinsames Vorgehen.
Die Ärzte
sind optimistisch, die im jetzt geschlossenen Vertrag festgeschriebenen
Anforderungen wie die 30-Minuten-Grenze bei der Wartezeit
künftig auch einhalten zu können. "Das ist
alles eine Frage der Organisation", sagt Dr. Klaus
Reinhardt, Landesvorsitzender des Hartmannbundes in Westfalen-Lippe.
Quelle:
Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Internet www.muensterschezeitung.de


Münstersche
Zeitung · Freitag, 9. Januar 2009
Strukturiert
behandeln
Qualität der Hausarztversorgung soll durch neues Modell verbessert werden
NRW.
Ärztevertreter versprechen sich
von dem neuen Hausarztmodell in Westfalen-Lippe eine
spürbare Qualitätsverbesserung. "Durch
eine enge Kooperation zwischen den Haus- und Fachärzten
kann die Behandlung der Patienten strukturierter ablaufen
und besser aufeinander abgestimmt werden", sagt
Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes
Westfalen-Lippe.
Und
nennt ein Beispiel: Ein Patient ist seit Jahren bei seinem
Hausarzt wegen Asthma in Behandlung und bekommt entsprechende
Medikamente. Nun muss er wegen eines anderen Leidens zu
einem Facharzt. Dank der Lotsenfunktion seines Hausarztes
im neuen Modell kann er ihn unter Verweis auf die bisherige
Medikamenteneinnahme an den Facharzt überweisen. "So
können gefährliche Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten vermieden werden", sagt Reinhardt.
Beschleunigung
Außerdem
könne die enge Abstimmung zwischen den Ärzten
dazu beitragen, dass die Behandlung beschleunigt wird,
der Patient mitunter schneller einen Termin bekommt.
Im
Gegensatz zum 2008 vom Bundessozialgericht gekippten Hausarztmodell
der Barmer Ersatzkasse erhalten Teilnehmer des neuen Versorgungskonzeptes
in Westfalen-Lippe keine finanziellen Anreize wie den Erlass
der Praxisgebühr. Attraktiv wird das Modell aber durch
die zugesicherte Maximal-Wartezeit von 30 Minuten und das
Angebot von Abend- bzw. Samstagssprechstunden.
Zwar
verpflichtet sich der Patient vor dem Besuch eines Facharztes,
seinen Hausarzt zu konsultieren und sich eine Überweisung
zu holen - die freie Wahl des Facharztes bleibt jedoch
bestehen. Die Praxen von Frauen- und Augenarzt kann der
Versicherte direkt ansteuern - ohne Absprache mit dem Hausarzt.
Für
die Ärzte lohnt sich die Teilnahme an dem Modell auch
finanziell: "Es ist die einzige Möglichkeit,
außerhalb des ohnehin schon knappen Budgets Geld
zu verdienen", sagt Dr. Hans-Christian Blum, Vorsitzender
des NAV Virchow-Bundes, der niedergelassene Ärzte
in Deutschland vertritt. Pro Patient und Quartal bekommt
der Arzt rund 10 Euro.
Anforderungen
Der
Dortmunder Arzt glaubt zudem, dass die im Vertrag zugesagten
Komfort-Leistungen für Patienten (Maximal-Wartezeit,
besondere Sprechstundenzeiten) von den Ärzten eingehalten
werden können: "Der Vertrag ist lange verhandelt
worden. Was die hausärztlichen Kollegen unterschrieben
haben, müssen sie auch leisten", so Blum.
Die Ärzte,
die am Konzept teilnehmen wollen, müssen bestimmte
Qualitätsanforderungen erfüllen. So müssen
sie sich bei ihrer Behandlung unter anderem an ärztlichen
Leitlinien orientieren, die speziell entwickelt und praxiserprobt
wurden. Darüber hinaus müssen sie Fortbildungen
nachweisen und in ihren Praxen eine Mindestausstattung
an medizinischen Gerätschaften vorweisen (EKG, Akutlabor
und Lungenfunktionstest). Auch ein Qualitätsmanagement
ist Pflicht.
Jens
Lukas
Verena Schneider
Quelle:
Münstersche Zeitung · Freitag, 9. Januar
2009
Internet www.muensterschezeitung.de


Politik
und Meinung · Nr.
293 · Montag, 15. Dezember 2008
Zoff
in der Ärztevertretung
Misstrauensvotum gegen Ulrich Thamer scheitert
Münster. Tumultartige Zustände herrschten am Samstag in der
Münsteraner Bezirksstelle der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Rund 200 niedergelassene Ärzte
bevölkerten den Sitzungssaal des Gebäudes und
machten ihrem Unmut mitMegaphonen und Spruchbändern
Luft: "KVWL ist Kassenarzt-Vernichtung mit Wissen
und Leidenschaft", so die Botschaft der Mediziner
bei der außerordentlichen Sitzung der 50-köpfigen
Vertreterversammlung. Mit dem Ergebnis der Veranstaltung
konnten sie nicht zufrieden sein. Das Misstrauensvotum
gegen Ulrich Thamer, Vorsitzender der KVWL, wurde mit der
hauchdünnen Mehrheit von zwei Stimmen abgelehnt.
"Das
ist ein denkbar knappes Ergebnis", sagt Theodor Windhorst,
Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. "Aber
die Mehrheit zählt." Nach Windhorsts Ansicht
ist vor allem der Vorwurf berechtigt, die KVWL hätte
den Vertragsabschluss zur hausärztlichen Versorgung – auf
die eigene Machtstellung bedacht – übereilt
noch vor Ende des Jahres erzwungen und so bewusst eine
Schlechterstellung ihrer mehr als 13.000 Mitglieder in
Kauf genommen. "Noch hat sie das ausschließliche
Verhandlungsmandat. Schon am 1. Januar hätte das anders
ausgesehen. Dann wäre der Hausärzteverbund mit
im Boot gewesen", sagt Windhorst.
"Der Vertrag
wurde praktisch im Handstreich geschlossen. Ob dabei Verfahrensfehler
gemacht worden sind, werden nun die Rechtsaufsicht und
die Vergabekammer prüfen müssen." So lange
gilt der vorvergangene Woche zwischen KVWL und den Krankenkassen
geschlossene Vertrag, den Windhorst als "zukünftige
Geldverteilungsmaschine" bezeichnet.
Zweiter
Kritikpunkt der aufgebrachten Mediziner sind die neuen
sogenannten Regelleistungsvolumina. Sie regeln zukünftig die Honorierung
nahezu leistungsunabhängig mit einem Pauschalsatz.
Aus Sicht von Bertel Berendes, langjähriges Mitglied
der Vertreterversammlung, sind diese Fallpauschalen so
niedrig, dass sie die flächendeckende ärztliche
Versorgung in den ländlichen Bereichen Westfalen-Lippes
gefährden. "Mit nur 32,43 Euro pro Patient und
Quartal sind wir bundesweit Schlusslicht", sagt er.
Aus gut unterrichteteten Kreisen will der im lippischen
Lügde niedergelassene Arzt wissen, dass sogar die
erwarteten Zahlen für Ostdeutschland deutlich höher
liegen. Doch auch seine Kollegen im angrenzenden Niedersachsen
sind finanziell besser gestellt. "Dort liegt der Satz
bei 44,70 Euro", sagt Berendes. "Die praktizieren
nur ein paar hundert Meter entfernt."
Schuld
an dem geringen Satz für Westfalen hat seiner Ansicht nach
die hohe Dichte an Krankenhausbetten in Westfalen. Berendes: "Das
führt bei uns zu Regelleistungsvolumina, die für
Landärzte tödlich sind." In den strukturschwachen
Regionen lebten mehr betreuungsintensive, ältere und
häufig chronisch kranke Menschen. Zudem belasteten
Hausbesuche das Budget der Praxen. "Wenn es dabei
bleibt, kann man dem Nachwuchs nicht mehr empfehlen, in
Westfalen Landarzt zu werden", sagt er.
"Gerade
mit Blick auf den demografischen Wandel brauchen
wir dringend einen Aufschlag für ältere Patienten." Nicht
nur der 66-Jährige sieht die Landes- und
Bundespolitik in der Pflicht. Die Vertreterversammlung
richtete die Forderung an Andreas Köhler,
Chef der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, diese Erhöhung einzufordern.
Von
Marius Giessmann
Quelle:
Politik
und Meinung · Nr. 293 · Montag, 15. Dezember 2008


WESTFALENPOST · Dienstag,
16. Dezember 2008
Westfalens Ärzte
sehen sich vor dem Aus
Brilon/Winterberg. Erst stirbt die Praxis, dann der Patient. Ein Slogan,
mit dem 150 Ärzte aus Medebach, Brilon, Winterberg
und Hallenberg Alarm schlagen.
Die Ärzte fürchten mit der ärztlichen
Vergütung ab Januar 2009 um ihre Existenz. Entgegen
der Ankündigung einer Erhöhung ihres Honorars
um zehn Prozent bekommen sie deutlich weniger Geld.
Die Ärzte rechnen vor: Bislang betrug die Pauschale
pro Patient pro Quartal für Hausärzte in Westfalen
36 Euro. Unabhängig von der Zahl der Gespräche,
der Hausbesuche, der Elektrokardiogramme, unabhängig
von der Zeit, mit der sich der Arzt mit dem Patienten
beschäftigt. "Vor Wochen", sagt Dr. Hennig
Förster aus Medebach, "wurde der Öffentlichkeit
mitgeteilt, dass die Vergütung der Ärzte im
nächsten Jahr um zehn Prozent erhöht wird."
Nicht
so für die westfälischen Hausärzte. "Für
uns bedeutet die 'Erhöhung', dass wir ab Januar
32,43 Euro pro Quartal und Patient erhalten werden." Nicht
der einzige Grund für den Proteststurm. Bei großen
Praxen, die die Patientenzahl der Durchschnittspraxis
- 980 Patienten pro Quartal - überschreitet, gibt
es eine Kürzung der Pauschale bis auf 50 Prozent
und mehr. "Das trifft die großen Praxen",
sagt Förster, "und die sind auf dem Land. Während
die Großstadtpraxen das Minus mit Privatpatienten,
die es hier kaum gibt, abfangen können, ist der
Weg ins Verderben für die Landpraxis gebahnt."
Der
Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe,
Andreas Daniel, zeigt Verständnis: "Sie haben
Recht. Die Vergütung muss regionalen Gegebenheiten
Rechnung tragen." Am Dienstag treffen sich Vertreter
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Gesetzlichen
Krankenkassen, um über Korrekturen zu verhandeln.
Von
Kerstin Eigendorf und Joachim Karpa
Quelle:
WESTFALENPOST · Dienstag, 16. Dezember 2008


Bayerisches
Vertragswunder:
AOK und Hausärzte
einig
Neuer Hausärztevertrag soll ab 1. April 2009 gelten
Übergangsregelung
fürs erste Quartal
Hoppenthaller droht anderen Kassenverbänden
München
(fst/fuh). Was
in Bayern vor wenigen
Tagen noch unmöglich
schien, ist vollbracht:
Die AOK hat mit
dem Bayerischen
Hausärzteverband
einen Hausarztvertrag
nach Paragraf 73
b geschlossen.
Dabei
gilt nach Angaben
des Verbands für
das erste Quartal
2009 eine Sonderregelung,
die bis Ende März
befristet ist: Danach
wird ab 1. Januar
2009 die kontaktunabhängige
Pauschale von 5,50
auf 20,50 Euro erhöht.
Eine Altersbegrenzung
für Patienten,
die ab 1. Januar
eingeschrieben werden,
gibt es dabei nicht
mehr. Alle prä-
und postationären
sowie prä- und
postoperativen Leistungen
sowie der Check-up
können wie nach
dem alten Vertrag
mit der AOK abgerechnet
werden, berichtete
der Verbandschef
Dr. Wolfgang Hoppenthaller
in einem Mitgliederrundschreiben.
Ab 1. April 2009
soll die neue Hausarztvertragswelt
gelten:
Dabei
erhalten teilnehmende Ärzte
eine kontaktunabhängige
Strukturpauschale
von 21,25 Euro
für jeden
eingeschriebenen
Patienten. Darin
enthalten ist eine
Fixpauschale von
8,75 Euro sowie
zusätzlich
Qualitätszuschläge.
Diese Zuschläge
soll jeder teilnehmende
Arzt "automatisch
in voller Höhe" erhalten,
der die Qualifikation
für diese
Leistungen besitzt.
Hinzu
kommt eine kontaktabhängige
Pauschale von 50
Euro.
Als
Vertretungspauschale
sind 25 Euro angesetzt,
die Höhe der
Wegegelder ist
noch nicht festgelegt.
Es soll aber
nur noch zwei Pauschalen
geben.
Auch
die Vergütung
von Einzelleistungen
wurde vereinbart.
Dazu gehören
beispielsweise:
Jährlicher
Check-up: 45
Euro, Hautscreening:
25 Euro, Dringender
Besuch zur Unzeit:
85 Euro, Unvorgesehene
Inanspruchnahme:
33 Euro.
Hoppenthaller
appellierte "als
Gegenleistung
für
das Entgegenkommen
der AOK" an
die Mitglieder,
eine genaue Diagnose-Codierung
bei AOK-Patienten
vorzunehmen.
Dies sei nötig,
damit die Kasse
entsprechende
Mittel aus dem
Risikostrukturausgleich
erhalte.
Der
Hausärzteverband
kündigte
an, den Vertrag
den Ersatz- und
Betriebskrankenkassen
zur Unterschrift
zuzusenden. Komme
ein Vertrag nicht
zustande, "sähen
wir keine Möglichkeit
mehr, deren Versicherte
auf Dauer - außer
im Notfall -
zu behandeln",
warnte Hoppenthaller.


20.
Dezember 2008
KV
Niedersachsen
vergütet "Right-Coding"
für
den Morbi-RSA
Die
vom Arzt notierte
ICD-Codierung entscheidet
künftig darüber,
welche Kasse in
welchem Bundesland
wie viel Geld aus
dem Risikostrukturausgleich
bekommt. Eilig
versenden daher
derzeit KVen, Verbände
und Kassen Schreiben
an die Niedergelassenen
und bitten darin
um "korrekte
Codierung",
eine "erneute Überprüfung
der Dokumentation" oder
die angemessene "Diagnosesicherung".
Auch die Kassenärztliche
Vereinigung Niedersachsen
(KVN) hat den Vertragsärzten
nun "Listen
mit Daten ausgewählter
Patienten" zugeschickt,
bei denen es "in
der Vergangenheit
zu Codierungslücken
gekommen sein könnte" -
und verspricht
sogar ein Honorar
dafür.
Ziel
der Aktion sei
es jedoch nicht,
ein "Up-Coding" zu
betreiben, betont
die KV. "Wir
sind bemüht,
in Zusammenarbeit
mit Ihnen, die
korrekte Morbidität
der Versicherten
und Ihrer Patienten
darzustellen (Right-Coding)",
heißt es
in dem Schreiben
an die Ärzte.
Nur so könnten
die Gelder aus
dem Gesundheitsfonds
dort hingelangen,
wo sie zur Versorgung
benötigt würden.
Eine vollständige
Codierung sei auch
für die niedersächsische
Vertragsärzteschaft
durchaus von Interesse,
denn "wenn
die Krankenkasse
dem Bundesversicherungsamt
nicht die korrekte
Morbidität
ihrer Versichertengemeinschaft
nachweisen kann,
wandern die zur
Verfügung
stehenden Gelder
aus dem Gesundhheitsfonds
unter Umständen
an Krankenkassen
aus anderen Bundesländern
ab, was langfristig
die Versorgungsstruktur
der eigenen Region
gefährdet."
Für
diese "Maßnahme
der Diagnosesicherung" gebe
es auch eine Vergütung: "Pro
Versicherten erhalten
Sie außerbudgetär
10,00 Euro, unabhängig
davon, ob sich
die ursprüngliche
Diagnose bestätigt
oder nicht",
schreibt die KV.
Hinzu kämen
einmalig acht Euro
für den Verwaltungsaufwand. "Voraussetzung
ist, dass die Diagnosesicherung,
d. h. Der Tag der
Bescheinigung,
noch im Jahr 2008
erfolgt."

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